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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

  1. Allen Angeboten und Kaufverträgen im kaufmännischen Verkehr mit Kaufleuten und bei Rechtsgeschäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts liegen diese Verkaufsbedingungen zugrunde. Anderslautende Bedingungen oder abweichende mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Die Rücksendung von Auftragskopien des Auftraggebers aus organisatorischen Gründen kann auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen. Eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
  2. Angebote und Preise sind nur in schriftlicher Form verbindlich und grundsätzlich freibleibend. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für Auftragserledigung ohne eine etwaige vom Auftraggeber zu vertretende Unterbrechung. Falls der Auftraggeber Teillieferungen wünscht, können die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet werden. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  3. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist.
  4. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit – auch aus einem anderen Rechtsgeschäft – im Rückstand ist. Für den Fall von Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers können wir die weitere Erfüllung des Vertrages von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig machen.
  5. Lieferung und Versand: Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei zzgl. Verpackung ab Lager. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Auftraggebers. Versandweg und Versandart werden von uns gewählt, wobei Wünsche des Auftraggebers nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die beim Transport beschädigte Ware darf der Auftraggeber erst dann vom Beförderungsunternehmen abnehmen, wenn von diesem zuvor das Vorhandensein des Schadens anerkannt wurde. Folgeschäden aus der Nichtbeachtung hat der Auftraggeber zu tragen.
  6. Lieferzeit und Verzug: Die von uns bestätigten Lieferzeiten gelten ab Datum der Auftragsbestätigung. Bei Sonderanfertigungen läuft die Lieferzeit erst ab Eingang der genehmigten Korrekturen oder der erforderlichen Zeichnungen, Vorlagen, sowie die Vorlage der verbindlichen Produktmuster und der erforderlichen Produkt-Testmengen des Auftraggebers beim Auftragnehmer, etc. Vom Auftraggeber veranlasste oder durch ihn verursachte Unterbrechungen während der Laufzeit des Auftrags, verlängern die Lieferzeiten. Von uns mit dem Zusatz „voraussichtlich“ genannte Liefertermine sind lediglich Anhaltspunkte, keine Fixtermine. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so steht die Anzeige der Versandbereitschaft durch uns dem Versand gleich. Im Falle eines Lieferverzuges hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gem. §326 Abs.1 BGB zu setzen, die jedoch mindestens 4 Wochen betragen muss. Betriebsstörungen im eigenen oder in fremden Betrieben, von denen Herstellung und Transport wesentlich abhängig sind, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist, berechtigen uns zu Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Als mögliche Ursachen für diese Betriebsstörungen sind ausdrücklich genannt: Höhere Gewalt, Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr, Brände und Maschinenschäden.
  7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere leitenden Angestellten oder andere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Für mittelbare sowie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn ein grobes Verschulden unsererseits oder eines unserer leitenden Angestellten vorliegt. Ausgeschlossen sind insbesondere Haftungen für Schäden an Produkten des Kunden, damit zusammenhängenden Vermögensschäden oder Schäden durch entgangenen Gewinn bzw. Rückrufe. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, beschränkt sich auf die Abdeckung unserer aktuellen Produkthaftpflichtversicherung, deren aktuelle und gültige Version auf Anforderung zugesendet werden kann.
  8. Abrufaufträge unterliegen, falls nicht anders vereinbart, einer Abnahmefrist von maximal 6 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die offene Restmenge zu berechnen und sie dem Auftraggeber zuzustellen oder sie auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch für den Fall, dass die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht das Qualitäts- und Gefahrenrisiko zum Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf den Auftraggeber über.
  9. Ausführung, Beanstandungen, Mängel: Bei Verkauf nach Muster gelten diese insofern als unverbindlich, da die Lieferungen maschinenfallend erfolgen, wobei die Gesamtlieferung für die Beurteilung maßgebend ist und nicht die Beschaffenheit einzelner Stücke. Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzung bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Werden vereinbarungsgemäß Minderqualitäten geliefert, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt, und ist dazu verpflichtet, dass er im Rahmen einer professionellen Qualitätssicherung mit eigenem Fachpersonal, durch verantwortliche Abnahmen und gewissenhaften Prüfungen (von: Material- Beschaffenheit, Dokumenten, Funktionen, sowie Einhaltung der geforderten physikalischen und rechtlichen Eigenschaften) sowohl vor der Auslieferung als auch bei und nach der Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes, die geforderte Betriebsbereitschaft der Einheit sichern kann. Der Auftraggeber ist aufgefordert mindestens eine Vorabnahme des Auftragsgegenstandes noch vor der Auslieferung vorzunehmen. Das gleiche gilt für die Installation (bis spätestens 2 Wochen nach der Lieferung) und die Inbetriebnahme (bis spätestens sechs Wochen nach der Lieferung). Die Abnahmen sind verbindlich, spätere Reklamationen können nur noch wegen versteckter Mängel geltend gemacht werden. Verzichtet der Auftraggeber auf die Abnahmen, gilt der Auftragsgegenstand nach sechs Wochen nach Lieferung als abgenommen. Eventuelle Reklamationen sind eindeutig und unmissverständlich technisch zu dokumentieren und zu beschreiben. Mängelrügen für offensichtliche Mängel (hierzu zählen auch Mängel die das Fachpersonal des Auftraggebers hätte sehen müssen) können nur schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Eintreffen der Ware berücksichtigt werden. Versteckte Mängel, die auch bei unverzüglicher Untersuchung der Ware nach Wareneingang nicht zu entdecken sind, werden nur dann von uns anerkannt, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten ab Wareneingang der Ware beim Auftraggeber bei uns eintrifft. Allen Beanstandungen sind Muster der beanstandeten Ware, sowie eine detaillierte technische Beschreibung des Beanstandungsgrundes beizufügen. Von uns anerkannte Mängel berechtigen den Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung, Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden.
  10. Alle technischen Unterlagen, die dem Auftraggeber in Zusammenhang mit dem Auftrag vom Auftragnehmer überreicht oder bekannt gegeben wurden sind als vertraulich zu betrachten und bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, unser Eigentum, auch wenn der Auftraggeber anteilige Kosten hierfür übernommen hat.
  11. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum bei Verwendung im Einschicht-Betrieb, falls kein abweichender Zeitraum (kürzer oder länger) vereinbart wurde. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Mängel oder Fehler an Teilen, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen und deren Ursache mit dieser Abnutzung in Zusammenhang stehen könnten, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Verwendung von nicht durch uns zugelassenen Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen und bei gleichzeitigen Mängeln oder Fehlern, die mit der Verwendung dieser Komponenten in Verbindung stehen könnten, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Produkten mit einem Verfalldatum oder Haltbarkeitsdatum erlischt der Gewährleistungsanspruch mit Ablauf des jeweiligen Verfalldatums oder Haltbarkeitsdatums. Aufwendungen, die durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Montage, fehlende Wartung, Transportschäden, Verwendung ungeeigneter Zubehöre und Ersatzteile, unsachgemäße Eingriffe durch nicht von uns autorisierte Personen oder äußere Einflüsse (Spannungsschwankungen Blitzeinschlag etc.) entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung.
  12. Erfüllungsort für die Gewährleistung transportabler Produkte oder ausbaubarer Teile ist in 64673 Zwingenberg / Deutschland. Aufwendungen für externe Technikeinsätze, Überbrückungsgeräte und Transporte sind daher kostenpflichtig. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte und die Beachtung der Hinweise aus Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen und eine fachgerechte Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit mindestens 3-mal für die jeweilige Reklamation nachzubessern, bis die volle Funktionalität, wie im Pflichtenheft beschrieben hergestellt ist. Ist nach der entsprechenden 3. Nachbesserung aus demselben Grund die volle Funktionalität nicht hergestellt, erhalten der Auftraggeber und der Auftragnehmer das Recht zur Kündigung. Die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung ist dem Auftragnehmer einzuräumen, sonst ist er von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, falls kein abweichender Zeitraum (kürzer oder länger) vereinbart wurde.
  13. Hotline: Für umfangreiche Geräte bzw. Maschinen, die im Fall einer Reklamation nicht an den technischen Standort des Auftragnehmers versendet werden können bzw. sollen, und bei dem das technische Personal des Auftragnehmers benötigt wird, gilt folgendes: a) der Auftraggeber lässt mindestens zwei geeignete Personen seines Fachpersonals durch den Auftragnehmer auf den Auftragsgegenstand bezüglich Bedienung, Wartung, Reparatur, Hard- und Software der IT-Geräte sowie die Handhabung eines Fernservices schulen. b) Der Auftraggeber besorgt sich empfohlene- Ersatz und Verschleißteile, und legt sie zur Verfügung seines eigenen geschultem Fachpersonals auf Lage. c) Der Auftragnehmer stellt eine Telefon-Hotline innerhalb der Arbeitstage von 08:30 bis 16:30 Uhr bereit. c) Im Falle einer Störungsbeseitigung wird (unter Einbeziehung des geschulten Personals und der an Lager liegenden Ersatz und Verschleißteile) nach dem Stufenplan vorgegangen. Der Stufenplan setzt voraus, dass das geschulte technische Personal Zugriff auf diese Ersatzteile hat, sie auch unter Anleitung der Hotline einsetzt, sowie der Hotline des Auftragnehmers eine Internetverbindung zu der IT-Umgebung des Auftragsgegenstandes herstellt und diese auch nach Anweisung der Hotline bedienen kann.

           Der Stufenplan beinhaltet:

  • Behebungsversuche durch geschulte Personal des Auftraggebers bei einfachen Problemen.
  • Telefonkontakt mit der Hotline des Auftragnehmers und Behebungsversuche des geschulten Personals nach Anleitung der Hotline, gegebenenfalls auch unter Einsatz und Einbau von beim Auftraggeber lagernden Ersatz- oder Verschleißteilen.
  • Auf Verlangen der Hotline: Übermittlung von Bild- Video- und Datenmaterial durch das geschulte Personal per Internet.
  • Bei Störungen einer Kameraeinheit, eines Rechners oder der Steuerung: Bereitstellung eines Remotekanals zwischen der Hotline und der infrage kommenden Komponente, oder wenn notwendig, einer externen Remote-Videoverbindung (Mobiltelefon oder ähnliches)
  • Bei Nicht-Erfolg dieser Maßnahmen kann ein Servicetechniker Auftragnehmers angefordert werden. Die Reaktionszeit ist üblicherweise ca. 24 Stunden (an Arbeitstagen) zuzüglich Reisezeit.
  1. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Rechnungen über Reparaturleistungen inkl. der Ersatzteile und Hilfsmaterialien und Dienstleistungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zielüberschreitungen können Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Zahlungen gelten als an dem Tage geleistet, an dem wir verlustfrei über den Betrag verfügen können. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er aus anderen Gründen mit der Zahlung oder der Abnahme in Verzug, so steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen zu verweigern. Alle offenen Rechnungen werden unmittelbar fällig. Dies gilt für alle Aufwendungen, die uns durch auftragsgemäße Erfüllung entstanden sind, auch für produzierte aber noch nicht ausgelieferte Ware. Die Aufrechnung unserer Forderung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht statthaft.
  2. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt – anteilmäßig auch in verarbeitetem Zustand – unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Außergewöhnliche Verfügungen über von uns gelieferte Waren wie z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung etc. sind nicht zulässig, solange die Forderungen aus der Geschäftsverbindung nicht vollständig erfüllt sind.
  3. Probestellungen: Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Probestellungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Miet- und Leihgebühren sind monatlich im Voraus ohne Skontoabzug zahlbar. Das Risiko des Verlustes, Untergangs oder der Beschädigung der Ware, gleich aus welcher Ursache, geht zum Zeitpunkt des Versands auf den Auftraggeber über. der Ware an uns gefordert werden, ohne Nennung von Gründen und ohne Einhaltung von Der Auftraggeber hat die Ware ausreichend gegen alle Risiken zu versichern (Feuer, Diebstahl, Einbruch, Wasser, unsachgemäße Handhabung, vorsätzliche Beschädigung etc.) Bei käuflicher Übernahme der Ware nach Beendigung der Probestellung beginnen sämtliche Gewährleistungsfristen mit Datum des Beginns der Probestellung. Während einer Probestellung kann jederzeit die Rückgabe Fristen.
  4. Für den Weiterverkauf unserer Produkte, insbesondere ins Ausland, übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Garantie, und die Einhaltung der physikalischen, funktionellen und rechtlichen Eigenschaften am zukünftigen Standort.
  5. Datenspeicherung: Der Auftraggeber ist einverstanden, dass wir seine Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
  6. Falls Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen davon unberührt und wirksam.
  7. Erfüllungsort: Für alle Belange ist 64673 Zwingenberg. Gerichtsstand auch für alle sonstigen Rechte und Pflichten ist Darmstadt. Es gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.
    Anschrift und Firmensitz: Meliscout GmbH, Gernsheimer Straße 2, 64673 Zwingenberg, Deutschland

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